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   BGH, 09.04.1965 - 4 StR 147/65   

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https://dejure.org/1965,1139
BGH, 09.04.1965 - 4 StR 147/65 (https://dejure.org/1965,1139)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1965 - 4 StR 147/65 (https://dejure.org/1965,1139)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1965 - 4 StR 147/65 (https://dejure.org/1965,1139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Straßenverkehrsvorschriften - Feststellung der Geschwindigkeit vor einem Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 215
  • NJW 1965, 1236
  • NJW 1965, 1541 (Ls.)
  • MDR 1965, 590
  • JR 1965, 265
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 382/60
    Auszug aus BGH, 09.04.1965 - 4 StR 147/65
    Hinzukommt, daß an Überwegen, die wie hier nicht voll einsehbar sind, stets mit dem plötzlichen Auftauchen unvorsichtiger Fußgänger zu rechnen ist, der Vertrauensgrundsatz insoweit also nicht gilt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1960, 4 StR 382/60).
  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 130/62

    Wartepflicht - Kreuzung gleichgeordneter Straßen - Geschwindigkeit beim

    Auszug aus BGH, 09.04.1965 - 4 StR 147/65
    Die Rechtslage ist hier ähnlich wie in dem Fall, in dem ein Kraftfahrer an eine Kreuzung gleichgeordneter Straßen so schnell heranfährt, daß er seiner Wartepflicht gegenüber einem von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer nicht genügen könnte und dadurch einen Zusammenstoß mit einem von links kommenden, ihm gegenüber wartepflichtigen Fahrzeug herbeiführt (BGHSt 17, 299).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2 ObOWi 393/01

    Zum Verzicht des Fußgängers auf Vorrecht am Fußgängerüberweg

    Vielmehr genügt ein Gesamtverhalten des Fußgängers, das objektiv seinen Willen, von seinem Vorrang Gebrauch zu machen, erkennbar werden lässt (BGHSt 20, 215/217; Janiszewski/Heß StVO 16.Aufl. § 26 Rn.4 a).

    Ein derartiger Verzicht ist jedoch nur rechtlich beachtlich, falls der Berechtigte ihn unmissverständlich und zweifelsfrei zu erkennen gibt und das Zurückstellen der sofortigen Benutzung des Überwegs auch freiwillig und nicht durch forsches Heranfahren erzwungen erfolgt (Janiszewski/Heß § 26 Rn.5 a; BGHSt 20, 215; OLG Düsseldorf VRS 63, 472/473; OLG Hamm VRS 48, 148).

  • BGH, 27.05.1975 - VI ZR 42/74

    Pflichten eines Straßenbahnführers auf Fußgängerüberwegen

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt zwar nahezu einhellig von einem Kraftfahrer , dem durch andere Fahrzeuge die Sicht auf einen Fußgängerüberweg teilweise verdeckt ist, sich einem solchen Überweg nur mit ganz besonderer Vorsicht zu nähern, so daß er jederzeit vor einem zügig über die Fahrbahn eilenden Fußgänger noch anhalten kann (BGHSt 15, 191; 20, 215; BGH Urteil vom 1. Februar 1963 - 4 StR 496/62 = VRS 24, 364; OLG Hamm VRS 39, 340, 342; OLG Koblenz VRS 41, 111; vgl. auch OLG Celle VRS 39, 234 und OLG Köln VRS 44, 370, 371; anders allerdings OLG Schleswig DAR 1967, 247, 248).
  • BGH, 10.12.1969 - 4 StR 485/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen

    Diese Grundsätze hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 9. April 1965 (BGHSt 20, 215, 217) [BGH 09.04.1965 - 4 StR 147/65] ausgesprochen.
  • BGH, 20.12.1968 - 4 StR 404/68

    Freispruch vom Vorwurf einer fahrlässigen Tötung - Vermeidung eines Unfalls

    § 9 Abs. 3 a StVO räumt dem Fußgänger auf bezeichneten Überwegen den uneingeschränkten Vorrang vor Fahrzeugen mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen ein, wenn die Absicht des Fußgängers, die Fahrbahn zu überschreiten, aus seinem Gesamtverhalten hinreichend deutlich erkennbar ist, z.B. daraus, daß er zielstrebig auf den Überweg zugeht (BGHSt 20, 215, 217) [BGH 09.04.1965 - 4 StR 147/65].
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1968 - Ss 939/67
    Das gilt auch für Fahrzeugführer, die - wie der Angeklagte es tat - in einer Kolonne fahren (BGHSt 20, 215 ).
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